Viel Sonne und hohe Temperaturen, das ist nicht für jeden ein Vergnügen. Auch in diesem Sommer hat uns das Wetter schon gehörig eingeheizt. Der Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Ingolstadt, Bernhard Stiedl, fordert deshalb ein Recht auf „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer.
„Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz wirken sich auf die gesundheitliche Befindlichkeit aus und stellen eine Belastung dar. Der Körper verliert durch Schwitzen viel Flüssigkeit, Salz und andere Mineralien, der Elektrolythaushalt kommt durcheinander. Hohe Temperaturen belasten vor allem Herz und Kreislauf. In der Folge können gesundheitliche Beschwerden auftreten“, so Stiedl.
Grundsätzlich gebe es kein Recht auf „Hitzefrei“ oder klimatisierte Räume. Jedoch sei der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, die Arbeit und die Arbeitsstätte gesundheitsgerecht zu gestalten und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Dazu zähle auch der Schutz der Gesundheit vor Schädigungen durch hohe Temperaturen und Sonneneinstrahlung, betonte Stiedl.
Nicht über 26 °C
Die Arbeitsstättenverordnung fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, eine maximal zulässige Temperatur werde aber nicht genannt. Die noch gültige Arbeitsstättenrichtlinie für Raumtemperaturen legt jedoch fest, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26 °C nicht überschreiten soll. Diese Regel trifft aber nicht zu für so genannte Hitzearbeitsplätze, zum Beispiel in Bäckereien und am Hochofen im Stahlwerk.
Bei hohen Temperaturen sollte die Arbeitszeiten und Pausen möglichst der Situation angepasst werden. So sollte schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden vermieden beziehungsweise reduzieren und mit kurzen Ruhephasen unterbrochen werden.
Da es bei Raumtemperaturen von über + 26 °C bis 35 °C, wie sie im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können, zu einer Gefährdung der Gesundheit kommen kann, fordert der IG Metall-Bevollmächtigte neben den gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen auch ein Recht auf bezahlte „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer: „Wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Arbeit so zu gestalten, dass bei hohen Temperaturen eine Gefährdung für die Gesundheit des Arbeitnehmers vermieden wird, sollte der Gesetzgeber ein Recht auf bezahlte Freistellung einräumen.“



