Die DGB-Rechtsschutz GmbH in Bayern hat ihre Bilanz über die im Jahr 2006 geführten Vertretungen für Gewerkschaftsmitglieder bei Arbeits- und Sozialverfahren vorgelegt. Insgesamt wurden dabei 15 238 Verfahren vor Arbeits- und Sozialgerichten bestritten.
Fritz Schösser: "Bei der Analyse arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung ist auffällig, dass insbesondere junge Frauen oft auch Mütter und Väter aus den Unternehmen herausgedrängt werden, die von der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren oder von einer Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle wechseln möchten. Dabei bedienen sich die Personalbewirtschaftungen geschickter Strategien, um diese MitarbeiterInnen über Abfindungsregelungen aus den Firmen zu drängen – ein ganz schäbiges Spiel. Ich fordere die Vertreter der bayerischen Wirtschaft auf, nicht nur über familienfreundliche Errungenschaften in den Unternehmern zu berichten, die zum Teil pseudofamilienfreundlichen Charakter haben, sondern sich von dieser unsozialen Praxis klar zu distanzieren und jungen Müttern und Vätern in der Kindererziehungszeit tatsächlich eine Chance auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu geben."
"Ich kann daher lediglich feststellen", so Schösser weiter, „dass es bei dem Thema familienfreundliche Unternehmen keinerlei Grund gibt in Jubeltiraden auszubrechen, wie das die Bayerische Staatsregierung unablässig tut. Die gängige Praxis der Unternehmen im Umgang mit ihren MitarbeiterInnen, die wieder in den Beruf zurückkehren oder auf Teilzeit umstellen wollen, steht in der Realität im krassen Widerspruch zur geforderten Familienfreundlichkeit. Das Klassenziel in puncto Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist noch lange nicht erreicht – wir kämpfen im Moment mehr denn je gegen die hinterhältigen Strategien der Personalabteilungen."
Im Jahr 2006 hat die DGB Rechtsschutz GmbH in Bayern für die Gewerkschaftsmitglieder 45.483.305 € erstritten. Von den in Anlehnung an die gesetzlichen Vorschriften zum Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermittelten Erfolgswerten entfielen 33.568.336 € auf das Arbeitsrecht und 11.914.969 € auf sozialrechtliche Verfahren. Das sind 2985 € Erfolg pro Verfahren.
Bei den arbeitsrechtlichen Verfahren stand 2006 der Streit um das Entgelt an erster Stelle. In erster und zweiter Instanz wurden in Bayern 3791 Verfahren mit diesem Streitgegenstand geführt. Von den 3213 Kündigungsverfahren betrafen 2502 Verfahren betriebsbedingte Kündigungen. Seit 2004 sind die betriebsbedingten Kündigungen rückläufig, ohne jedoch ihre besondere Bedeutung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren zu haben. In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass nur dann, wenn unter Einbeziehung der Gewerkschaften betriebliche Regelungen nicht gefunden werden können, die DGB Rechtsschutz GmbH gegen betriebsbedingte Kündigungen gerichtlich vorgeht.
Auf dem zweiten zentralen Aufgabenfeld der DGB Rechtsschutz GmbH, dem Sozialrecht, bilden die Erwerbsminderungsrenten mit 925 Verfahren, die Verfahren gegen die Agentur für Arbeit und die ARGEN/Jobcenter mit 1.433 Verfahren die größte Gruppe. 933 Verfahren wurden bei den letzteren wegen des Alg-II geführt. Wer früher Arbeitslosenhilfe bezogen hat, findet sich jetzt beim Alg-II wieder. Die Verfahren wegen Erwerbsminderungsrenten sind von 1185 im Jahr 2004 auf 925 Verfahren 2006 abgesunken. Mit einem gewissen Abstand folgen in absoluten Zahlen die Verfahren wegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen (384) gegen die Berufsgenossenschaften sowie die Verfahren gegen die Krankenkassen (246).


