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10.03.2007
DGB prüft Verfassungsklage gegen Rente mit 67

Macht das Bundesverfassungsgericht noch einen Strich durch die Rente mit 67 - so wie auf diesem Logo der IG Metall? Möglich wäre es, denn der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erwägt Verfassungsklage gegen das am Freitag vom Bundestag beschlossene Gesetz.

DGB-Vize Ingrid Sehrbrock sagte der Westfälischen Rundschau (Samstagsausgabe): „Wir teilen die Sorge, dass die neue Regelung nicht verfassungsgemäß ist und behalten uns vor, dies durch eine Klage feststellen zu lassen“.

 

Zentraler Kritikpunkt des DGB an dem Gesetz: Die Regelung, dass ein Renteneinstieg im Alter von 65 Jahren erst nach 45 Beitragsjahren möglich ist und damit vor allem Frauen Rentenabschläge zu erwarten haben. Sehrbrock: "Nach unseren Berechnungen erreichen nur circa elf Prozent der Frauen und 33 Prozent der Männer 45 Versicherungsjahre. Da hilft es auch nicht, dass Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten berücksichtigt werden". Zusätzlich würden die benachteiligt, die Lücken durch Arbeitslosigkeit haben, lange Ausbildungszeiten oder "die prekär beschäftigt waren".

 

Die gleiche Zeitung meldet, auch Prof. Helge Sodan, der Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichts, halte die 45-Jahre-Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich. Frauen hätten dadurch tatsächlich Nachteile.

 

Jürgen Peters, erster Vorsitzender der IG Metall nannte den Beschluss des Bundestages eine "fatale sozialpolitische Fehlentscheidung“. "Die Rente mit 67 löst kein einziges rentenpolitisches Problem. Stattdessen bestraft sie diejenigen mit massiven Leistungskürzungen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen." Dabei betrage nach Eigenangaben des Ministeriums der maximale Dämpfungseffekt auf die Beiträge 0,5 Prozentpunkte im Jahr 2029. Es sei geradezu absurd, deswegen einen gesellschaftlichen Großkonflikt vom Zaune zu brechen, sagte Peters. "Zudem steht die Entscheidung im krassen Gegensatz zur ablehnenden Meinung der breiten Mehrheit in der Bevölkerung." Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer empfänden die Rente mit 67 als eine gegen sie gerichtete Entscheidung, betonte Peters am Freitag in Frankfurt.

 

Die DGB-Sozialexpertin Annelie Buntenbach hatte zu der Abstimmung am Freitag im Bundestag erklärt: „Es ist bedauerlich, dass die große Koalition krampfhaft an der Rente mit 67 festhält und sich eine Vielzahl der Abgeordneten – wenn auch knurrend – dem Fraktionszwang gebeugt hat“

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