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14.01.2009
Millionenforderungen an BenQ-Manager

Die Insolvenzverwaltung von BenQ Mobile klagt offenbar Forderungen in Millionenhöhe an frühere Manager des Unternehmens gerichtlich ein. Die Basis für das Verfahren bilden Hinweise, dass sie sich bereits Monate vor der eigentlichen Insolvenz über deren Unabwendbarkeit völlig im Klaren waren.

Insolvenzverwalter
Martin Prager

Wie die Süddeutsche Zeitung am Dienstag meldete, floss ein halbes Jahr vor der Pleite noch Geld aus der deutschen Tochter an die taiwanesische Mutter BenQ - obwohl die bevorstehende Pleite bereits absehbar war.

Diese Vorwürfe waren schon in der Vergangenheit laut geworden, mittlerweile scheinen sich die Belege für sie soweit verdichtet zu haben, dass sich Insolvenzverwalter Martin Prager Erfolgschancen in einem Verfahren ausrechnet. Dem Bericht zufolge soll er nach monatelangen Recherchen sicher sein, dass BenQ Mobile schon Anfang Mai 2006 zahlungsunfähig war.

Millionenforderungen nach Taiwan

Nach den Informationen der SZ fordert Prager daher Schadenersatz in Millionenhöhe von drei taiwanesischen Ex-Spitzenmanagern: Geschäftsführer David Wang, Finanzchef Alex Liou und Vizechef Jerry Wang. Von jedem des Trios soll der Insolvenzverwalter 28 Millionen Euro verlangen.

Ausweitung auf deutsche BenQ-Spitze?

Die Ausweitung auf weitere Ex-Manager, unter ihnen der von Siemens Mobile stammende BenQ Mobile-Chef Clemens Joos, scheint laut nicht näher bezeichneter Justizkreise denkbar. Joos wird im Zusammenhang mit einer vertraulichen E-Mail genannt, die den Verdacht Pragers erhärtet: "Wir haben null Budget mehr", schrieb Wang am 16. August 2006 an ihn - an die Öffentlichkeit drang die bevorstehende Zahlungsunfähigkeit jedoch erst Ende September.

Beschäftigung bei Siemens blieb bestehen

Weitere Neuigkeiten in Sachen BenQ beziehen sich auf die anhängigen Klagen früherer Beschäftigter gegen den Betriebsübergang von Siemens zu BenQ. Das Landesarbeitsgericht München entschied im Fall eines ehemaligen Beschäftigten, der von BenQ eine Abfindungssumme akzeptiert und damit nach bisheriger Rechtsauslegung faktisch sein Arbeitsverhältnis dort akzeptiert hat, das Arbeitsverhältnis mit Siemens habe dennoch nicht geendet.

Für Siemens setzt sich damit die Reihe von Niederlagen fort, die man gegen seine "dann-wohl-doch-nicht-Ex-" Beschäftigten einfährt. Wie es ein Bericht der Süddeutschen Zeitung formuliert, verliert "in Serie" bei den Prozessen gegen die Opfer der BenQ-Pleite, die rückwirkend gegen den Betriebsübergang Widerspruch einlegten. In diesem Fall war der Betroffene jedoch im Gegensatz zu den meisten Klägern bereits vor der Insolvenz per Aufhebungsvertrag auch bei BenQ Mobile ausgestiegen, jedoch mit der Pleite um die vereinbarte Abfindung von 200.000 Euro gebracht worden.

Die Urteilsbegründung bezieht sich ausdrücklich auf vorhergehende Entscheidungen, die den Klagen der Arbeitnehmer mit der Begründung stattgegeben hatten, die Widerspruchsfrist gegen den Betriebsübergang sei wegen unzureichender Information der Arbeitgeberseite nicht abgelaufen - deckungsgleich mit der Argumentation der Betroffenen und der IG Metall (Az.: 10 Sa 182/08).

Wie schon in diesen Fällen wird Siemens vermutlich auch das aktuelle Urteil durch sämtliche Instanzen anfechten. Wie in der Vergangeheit berichtet, steht für das Unternehmen einiges auf dem Spiel: Setzen sich die Kläger mit ihrer Auffassung durch, es de facto nie verlassen zu haben, rollt eine Welle von Nachzahlungen und plötzlich wieder nach einem Arbeitsplatz verlangender Beschäftigter auf Siemens zu.

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