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23.03.2009
DGB fordert Verstaatlichung aller notleidenden Banken

Als gut und notwendig bezeichnete DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki die Zustimmung des Bundestags zum „HRE-Gesetz“, forderte aber zugleich eine Ausweitung auf das gesamte Bankensystem. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung zum Zweck der Finanzmarktstabilisierung private Finanzinstitute in öffentliches Eigentum überführen will“, sagte Matecki.

Hypo Real Estate, München

Zum Schutz des Gemeinwohls sei eine Enteignung als letztes Mittel mehr als angemessen. Die immer dünner werdende Eigenkapital-Ausstattung der deutschen Banken zeige den Ernst der Lage, betonte Matecki. Das Eigenkapital sei auf 360 Mrd. Euro zusammengeschrumpft, während sich der Umfang „toxischer Papiere“ in den Aktiva heimischer Finanzinstitute nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums auf das Dreifache belaufe. „Mit der nächsten Abschreibungswelle droht dem deutschen Bankensystem die Pleite, der man nur mit der Verstaatlichung aller notleidenden Banken etwas entgegensetzen kann“, sagte Matecki.

Managergehälter kürzen, Dividenden und Boni streichen

„Eine Privatbank mutiert durch die Verstaatlichung nicht zu einer Behörde eines Finanzamts, denn die öffentlichen Banken führen ihre Geschäfte nach den Regeln der Kreditwirtschaft.“ Dies müsse allerdings einschließen, dass der Staat rasche Lehren aus der Finanzkrise zieht und als neuer Eigentümer seine Kontrollrechte aktiv ausübt sowie Grundsätze der Unternehmensführung bestimmt, forderte Matecki. „Die öffentlichen Banken sollten Managergehälter kürzen, Dividenden und Boni streichen, Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen kappen, die Kreditversorgung wiederbeleben und die Unternehmensmitbestimmung ausbauen.“

Da die Tiefe und Dauer der aktuellen Finanzmarktkrise ungewiss seien, wäre es voreilig, sich schon heute aus ordnungspolitischer Prinzipientreue auf eine konkrete „Exit-Strategie“, also Reprivatisierung festzulegen, sagte Matecki. Über das weitere Vorgehen und die Eigentumsfrage könne abhängig vom Krisenverlauf und den Ergebnissen der staatlichen Rettungsaktionen erst später entschieden werden. ´

„Der DGB ist zudem gegen ein gesetzlich festgeschriebenes Vorkaufsrecht für frühere Anteilseigner im Falle einer Reprivatisierung der enteigneten Bank“, sagte Matecki. Weshalb die früheren Anteilseigner privilegiert behandelt werden sollten, sei nicht nachvollziehbar. Ihre Aktien würden schon heute durch verschiedene Rettungspakete vor totaler Entwertung geschützt.

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