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29.09.2006
BenQ-Beschäftigte erheben Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Siemens

(München) Mitarbeiter von BenQ überreichen heute ihrem ehemaligen Arbeitgeber Siemens Widersprüche und Schadenersatzforderungen. Auch behalten sie sich juristische Schritte vor.

Die Beschäftigten sprechen von einer arglistigen Täuschung durch die Siemens AG. Siemens und BenQ hätten von vornherein die „Entsorgung“ der deutschen Mitarbeiter beabsichtigt.

Der Anspruch wird mit der mangelnden Information der Beschäftigten durch die Siemens AG begründet.

Nach § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang u.a. über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zu informieren.

Nach Abs. 6 des § 613a BGB kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung widersprechen.

Zahlreiche Beschäftigte argumentieren nun, diese Frist habe nie zu laufen begonnen, weil sie nicht ausreichend informiert worden seien.

Weder seien die rechtlichen, wirtschaftlichen noch die sozialen Folgen des Betriebsüberganges für die Arbeitnehmer noch die in Aussicht genommen Maßnahmen kommuniziert worden Auch sei die gesellschaftsrechtliche Struktur des neuen Unternehmens nicht dargestellt, aufgrund derer nun die Insolvenz beantragt werden musste.

Sibylle Wankel, Juristin der IG Metall Bayern erklärte dazu: Die IG Metall wird ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren, damit die Arbeitsgerichte klären können, ob Siemens auch juristisch in die Verantwortung genommen werden kann.

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