Leiharbeitnehmer erhalten 20 bis 40 Prozent weniger Gehalt als ihre festangestellten Kollegen. Da klang es wie eine gute Nachricht, dass die Parteien der Großen Koalition künftig auch für Leiharbeitnehmer einen Mindestlohn einführen wollen. Der Beschluss entpuppt sich aber beim genaueren Hinsehen als ausgesprochene Mogelpackung.
Nach monatelangem Streit hat sich die Regierungskoalition im Grundsatz darauf geeinigt, dass künftig für die etwa 700.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche eine Lohnuntergrenze eingeführt werden soll, diese soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt werden. Die Gewerkschaften hatten hingegen eine Aufnahme der Branche ins Arbeitnehmerentsendegesetz gefordert.
Unterschiedliche Tarifverträge
In der Leiharbeitsbranche gibt es drei verschiedene Arbeitgeberverbände und zwei Tarifverträge. Bereits 2006 hatten die DGB-Tarifgemeinschaft und die Zeitarbeitsverbänden BZA und IGZ einen Mindestlohntarifvertrag vereinbart. Immer wieder war von der Politik in Aussicht gestellt worden, die Branche wie andere Branchen auch, in das Entsendegesetz aufzunehmen und den von den Tarifvertragsparteien erreichten Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Der dritte Arbeitgeberverband AMP hat hingegen einen Tarifvertrag mit der „Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP). Mehrere Gerichte haben bereits erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP geäußert, das ändert aber leider nichts daran, dass dieser Tarifvertrag derzeit formale Gültigkeit besitzt.
Und genau an diesem niedrigeren Tarifvertrag soll sich die künftige „Lohnuntergrenze“ des AÜG orientieren. ver.di-Bundesvorstandsmitglied, Petra Gerstenkorn, sprach daher von einer „Mogelpackung“ mit der „dem Lohndumping weiterhin Tür und Tor geöffnet“ sei. Auch Oliver Burkhard, Bezirksleiter der IG Metall in NRW kritisierte den gefundenen Kompromiss scharf:: „Die jetzt in Aussicht genommene Lohnuntergrenze hilft den Leiharbeitnehmern gar nicht. Da werden dann Billig-Tarife zur Untergrenze, von denen jeder weiß, dass sie nicht zum Leben reichen. Die Union hat wieder die Initiative von Arbeitsminister Olaf Scholz blockiert. Der Kompromiss ist faul. So wird das Instrument Mindestlöhne zur Farce und die Leiharbeitnehmer sollen die Zeche zahlen."
CDU hat sich durchgesetzt
Als unzureichend und nicht Existenz sichernd bezeichnete DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki die von der Koalition in Aussicht gestellten Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit.
„Ganz offensichtlich hat sich hier die CDU durchgesetzt und will auch weiterhin Löhne umsetzen, die nicht Existenz sichernd sind“, sagte Matecki. Flächentarifverträge von so genannten christlichen Gewerkschaften würden gezielt als Konkurrenz zu den DGB-Tarifen abgeschlossen und diese deutlich unterbieten.
"Das Problem, dass Millionen Menschen arm sind, obwohl sie arbeiten, wurde nicht gelöst“, kritisierten auch die WSI-Forscher Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Thorsten Schulten.
Es sei zu befürchten, dass durch die bevorstehende Bundestagswahl nun mindestens ein weiteres Jahr für wirksame Maßnahmen verloren gehe.



