Die Steuereinnahmen sprudeln wie lange nicht mehr. Und es könnte noch viel mehr sein, würde nicht der Staat durch den mangelhaften Vollzug der Steuergesetze auf Einnahmen von zwölf Milliarden Euro im Jahr verzichten, sagt ver.di-Chef Frank Bsirske. Und Bayerns DGB-Vorsitzender Fritz Schösser nennt es „fahrlässig“ das Gesamtaufkommen aus der Erbschaftssteuer auf vier Mrd. Euro zu deckeln.
Auch wenn die Steuereinnahmen derzeit sprudeln wie lange nicht mehr, unbestritten könnten Bund, Länder und Kommunen an manchen Stellen sinnvoll mehr Geld investieren: zum Schuldenabbau, für Infrastruktur, für eine qualitative Kinderbetreuung, kleinere Schulklassen, wirklich kostenlosen Schulbesuch, Abschaffung der Studiengebühren, Forschung und Entwicklung, eine Sozialhilfe die auch wirklich hilft, und, und, und… - die Liste ließe sich nahezu beliebig verlängern. Das Standartargument ist immer, es sei angeblich kein Geld da. Aber es wäre da, wenn der Staat nur wollte und die Steuern, die eigentlich gezahlt werden müssten auch eintreiben würde.
Mangelnder Verzug der Gesetze
Als „Skandal“ bezeichnete der Vorsitzende der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske den mangelhaften und föderal unterschiedlichen Vollzug der Steuergesetze. In Deutschland herrscht ein nicht länger hinnehmbarer "Zwei-Klassen-Steuervollzug". Den Lohnsteuerpflichtigen wird bereits beim Arbeitgeber die Steuer abgezogen. Die Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung dagegen erklären in massivem Umfang geringere Einkünfte, als sie tatsächlich erzielt haben. Durch mangelhaften Vollzug beziehungsweise nicht geahndete Steuerhinterziehung werden systematisch einseitig Gewinneinkünfte bevorzugt.
Dadurch verzichtete der Staat auf jährliche Einnahmen in Höhe von mindestens zwölf Milliarden Euro, rechnete Bsirske vor.
Der ver.di-Vorsitzende nannte diesen Zustand „verfassungswidrig“: Im so genannten „Zinsurteil“ habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im Jahr 1991 klar gestellt, dass Steuergesetze „materiell-rechtlich“ verfassungswidrig sind, wenn der tatsächliche Vollzug dieser steuerlichen Normen den Gleichheitsgrundsatz verletzt: „Der Gesetzgeber müsse die Steuerehrlichkeit deshalb durch hinreichende, die steuerliche Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglichkeiten abstützen.
Im Jahr 2006 erzielten laut Bericht des Bundesfinanzministeriums vom 10. Oktober 2007 13.500 Betriebsprüfer Mehrsteuern in Höhe von 14 Milliarden Euro. Das sind über eine Million Euro je Prüfer/in. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung erzielte mit 1.500 Prüfern ein Mehrergebnis von 1,4 Milliarden Euro, ebenfalls etwa eine Million Euro je Prüfer.
Allein in Bayern gäbe es eine Unterbesetzung in der Betriebsprüfung (gemessen an der Personalbedarfsberechung des Landes) von 29 Prozent. Bsirske äußerte die Vermutung, dass hier Wirtschaftsförderung durch die Hinnahme von Steuerhinterziehung betrieben wird.
Weitere Details mangelnden Steuervollzugs benannten ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und Werner Stupka, Vorsitzender der ver.di-Bundesfachkommission Steuer- und Finanzverwaltung / Steuerfahnder bei der Bundespressekonferenz am 22. Oktober in Berlin. Nachlesen kann man das auf der Homepage von ver.di.
Erbschaftsreform - Bayern verzichtet auf 957 Mio. Euro pro Jahr
Der Vorsitzende des DGB Bayern, Fritz Schösser hat in der Diskussion um die Erbschaftssteuerreform gefordert, reiche Vermögenserben deutlich stärker zur Finanzierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten heranzuziehen. Fahrlässig nannte es Schösser, das Gesamtaufkommen aus der Erbschaftssteuer auf vier Mrd. Euro zu deckeln. „Die Reform bleibt nach den derzeitigen Plänen rund 6 Mrd. Euro hinter dem zurück, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat“, kritisierte Schösser. „Der Freistaat Bayern verzichtet auf 957 Mio. Euro pro Jahr. Damit werden strukturelle Ungerechtigkeiten in die nachfolgenden Generationen vererbt, weil gleichzeitig an allen Ecken und Enden das Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung und des Bildungswesens fehlt.
Schösser forderte die Staatsregierung auf, sich für Nachbesserungen bei der Erbschaftssteuerreform einzusetzen. Die Erbschaftssteuer kommt vollständig den Bundesländern zugute. Nach den Angaben von Schösser fehlten im bayerischen Haushalt zurzeit mindestens 600 Mio. Euro für notwendige Ausgaben im Bildungsbereich. Schösser: „300 Mio. Euro für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen, 130 Mio. Euro für die dringend benötigten 5.000 zusätzlichen Lehrerstellen, 50 Mio. Euro für ein flächendeckendes Angebot von Ganztagesschulen und 100 Mio. Euro zur Sanierung von Schul- und Hochschulgebäuden. Mit fast einer Milliarde Euro Mehreinnahmen aus der Erbschaftsteuer müssen wir nicht mehr darüber reden, woher das Geld dafür kommen soll. Wir können stattdessen darüber reden, was noch an zusätzlich Strukturmaßnahmen für die kommenden Generationen in Bayern getan werden kann“.
Eine scharfe Absage erteilte der bayerische DGB-Vorsitzende Forderungen nach Abschaffung der Erbschaftssteuer auf betriebliches Vermögen. „Unternehmenserben werden schon heute aufgrund besonderer Freibeträge nur sehr mäßig besteuert. Die großzügigen Stundungsmöglichkeiten bei der Erbschaftssteuer werden so gut wie nicht in Anspruch genommen. Drohende Firmenpleiten durch die Erbschaftssteuer sind deshalb Geschichten aus der Märchen- und Fabelwelt“ stellte Schösser fest.



