Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor: "Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren." Aber was ist eine angemessene Vergütung? Ein neuer Online-Service des WSI gibt Auskunft über dien tarifliche Ausbildungsvergütung in 26 Wirtschaftszweige und Tarifbereiche.
In den Tarifverträgen sind die Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsjahren gestaffelt festgelegt. Die Spannweite der Vergütungen ist sehr groß, je nach Branche und Ausbildungsjahr. Sie reicht zum Beispiel von 243 Euro im 1. Ausbildungsjahr im privaten Verkehrsgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 1260 Euro für gewerbliche Auszubildende im 4. Ausbildungsjahr im westdeutschen Bauhauptgewerbe.
Das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hat jetzt einen neuen Online-Service gestartet: Für 26 Wirtschaftszweige und Tarifbereiche können die tariflichen Ausbildungsvergütungen gegliedert nach Ausbildungsjahren abgerufen werden. Dabei werden gegebenenfalls auch die Unterschiede nach Bundesländern und Regionen und zwischen gewerblichen und kaufmännischen Auszubildenden aufgezeigt. Der Service ist kostenlos, die Daten werden ständig aktualisiert.



