Zum 1. Januar ist das wohl größte Datenerfassungsprojekt gestartet, das es in Deutschland je gegeben hat. Das Vorhaben "Elena" steht für "Elektronischer Entgeltnachweis". Unternehmen müssen sensible Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eine Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung schicken. Datenschützer und Gewerkschaften protestieren heftig.
Start erst 2012 - gesammelt wird schon jetzt
Der elektronische Entgeltnachweis, gilt für alle rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Mit diesem Nachweis sollen Verwaltungskosten für Arbeitgeber und Behörden sowie Lauferei für Antragsteller von Sozialleistungen gesenkt werden. Zum Start von "Elena" im Jahr 2012 sollen zunächst drei Anträge über Elena gestellt werden können: Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld. Frühestens ab dem Jahr 2015 sollen nach derzeitigem Stand weitere Sozialleistungen in das elektronische Verfahren einbezogen werden. Da für bestimmte Anträge die Daten der letzten zwei Jahre erforderlich sind, werden die ersten Daten bereits jetzt übermittelt.
Millionen von Daten
Der Begriff "Entgeltnachweis" ist grob irreführend, denn tatsächlich soll längst nicht nur die Höhe der Gehälter weitergegeben werden. Sondern die Arbeitgeber müssen vieles melden: was der Arbeitnehmer verdient, wie viele Tage er krank war, wie viele Tage er (legal oder illegal) gestreikt hat oder ausgesperrt wurde, ob er abgemahnt oder gekündigt wurde und vieles mehr. Da die Arbeitgeber die Daten übermitteln, wird wohl insbesondere bei den Daten zu Abmahnungen oder Kündigung jeweils nur die Sichtweise des Arbeitgebers übermittelt.
Es werden die Daten von allen Erwerbstätigen gespeichert - unabhängig davon, ob die Betroffenen jemals einen Antrag stellen werden. Millionen von Daten werden an einer einzigen Stelle zusammengefasst, Begehrlichkeiten bei anderen Stellen werden da wohl nicht lange auf sich warten lassen. Die Kommentatorin der Frankfurter Rundschau nennt "Elena" eine "Datenkrake mit 800 Armen".
Kritik von Datenschützern und Gewerkschaften
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bemängelt, dass aus Datenschutzsicht problematisch sei, dass mit "Elena" ein "umfassendes zentrales Register mit Einkommensdaten aller Beschäftigten" entstehe. Zwar gebe es auch Vorteile - so erfahre der Arbeitgeber nicht mehr, ob und welche Sozialleistungen seine Mitarbeiter beantragten. Schaar ist der Ansicht, insgesamt würden mit "Elena" höchst sensible Daten abgefragt und damit die Grenze der Zulässigkeit überschritten.
Der DGB-Vorsitzende, Michael Sommer, kündigte bei seiner Jahrespressekonferenz an, man werde jetzt weiter mit dem Gesetzgeber sprechen. Auch den Klageweg schloss Sommer nicht aus, sollten die Gespräche zu keinem Ergebnis kommen. Sommer, der zwischen 2005 und 2006 selbst von der Telekom bespitzelt wurde, nannte "Elena" in einem Atemzug mit den Daten- und Überwachungsskandalen bei Deutscher Bahn, Telekom und der Supermarktkette LIDL.
Ver.di-Chef Frank Bsirske sprach von einer Detailversessenheit, bei der "Missbrauch fast programmiert" sei. Die Liste der an Elena zu meldenden Daten umfasse mittlerweile 41 Seiten, so Birske in der Süddeutsche Zeitung. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi will "sämtliche Klagemöglichkeiten" prüfen. Auch die DGB-Vizevorsitzende Ingrid Sehrbrock äußert gegen den sogenannten Elektronischen Entgeltnachweis erhebliche Bedenken: "Angesichts des Datenmissbrauchs, der in den letzten Monaten offengelegt worden ist, braucht es nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, was für Begehrlichkeiten solche Datenmengen wecken." Zudem wachse die Gefahr von Grundrechtsverletzungen, wenn immer mehr Datenbanken zu Steuern, Gesundheit, Polizeidaten angelegt würden und der Staat darauf den Zugriff einräume, so Sehrbrock
Arbeitsministerium will nachbessern
Aufgeschreckt durch das öffentliche Echo hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) unterdessen Nachbesserungen bei Elena angekündigt, zumindest die besonders heftig kritisierte Abfrage zu Streiktagen soll nicht mehr zulässig sein. Auch sollen künftig Vertreter der Arbeitnehmer bei der Liste der zu erfassenden Daten ein gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht erhalten. Bei der Entwicklung der Datengrundsätze seien Arbeitnehmer-Vertreter nicht von Anfang einbezogen worden, so die Bundesarbeitsministerin.



