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09.12.2009
CGZP nicht tariffähig

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen. Damit sind alle Zeitarbeitstarifverträge, die die christlichen Gewerkschaften abgeschlossen haben, schwebend unwirksam. Auf die Verleihfirmen könnten Nachforderungen im hohen dreistelligen Millionenbereich zukommen.

Im April dieses Jahres hatte bereits das Arbeitsgericht Berlin der CZGP, zu der auch die christliche Gewerkschaft Metall gehört, die Tariffähigkeit abgesprochen. Gegen diesen Beschluss hatte die Tarifgemeinschaft Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde.

Das letzte Wort hat nun das Bundesarbeitsgericht, verliert die CGZP auch dort, könnten viele Zeitarbeitnehmer bei ihren Firmen Lohnnachforderungen stellen. Ohne gültige Tarifverträge müssten die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche "Equal Pay" erhalten - genauso viel Lohn wie die Stammbelegschaft eines Betriebes.

Scheintarifverträge um des Profit Willen

"Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben", sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. "Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen", sagte Schwitzer.

Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit einer Vielzahl weiterer Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Diese könnten ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten, auch rückwirkend bis zu drei Jahren, geltend machen.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki erklärte: "Damit fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die CGZP über Jahre hinweg reine Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen hat. Bei der CGZP handelt es sich damit nicht um eine Gewerkschaft, sondern um eine Vereinigung, die Dumpinglöhne befördert." Die neue Bundesregierung sei gefordert, die Umsetzung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit zu ermöglichen.

Sozialversicherungsträger und Leiharbeitnehmer sollen nachfordern

Die IG Metall NRW hat die Sozialversicherungsträger aufgefordert, Buchprüfungen bei Unternehmen durchzuführen, die Leiharbeiter auf Grundlage von Tarifverträgen der so genannten christlichen Gewerkschaften eingesetzt haben. Dabei geht es darum, die Verjährung zu unterbrechen, um Ansprüche der Sozialkassen gegen die Unternehmen geltend zu machen.

IG Metall-Bezirksleiter Oliver Burkhard: "Die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sollten die ihnen zustehenden Beiträge im hohen dreistelligen Millionenbereich schnell einfordern. Sie drohen sonst, verloren zu gehen. Die Ansprüche aus dem Jahr 2005 verfallen, wenn sie nicht noch in diesem Jahr geltend gemacht werden. Angesichts der angespannten Finanzlage bei den Sozialversicherungsträgern gibt es überhaupt keinen Grund, auf mögliche Einnahmen in dieser Höhe zu verzichten."

Nach Auskunft der IG Metall sind allein in Nordrhein-Westfalen bereits 30 Klagen von Leiharbeitern anhängig, die die gleiche Bezahlung wie die Stammbeschäftigten geltend machen. Im Einzelfall kann es um Beträge von 500 bis 900 Euro pro Monat gehen.

Oliver Burkhard: "Wir unterstützen unsere Mitglieder darin, ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer seine Ansprüche aus dem Jahr 2006 nicht verlieren will, muss sie noch in diesem Jahr geltend machen, sonst verjähren sie."

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