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11.09.2009 Von: MJ
Leiharbeit zu Hungerlöhnen
Jeder achte Leiharbeiter ist auf zusätzliche Hart IV-Zahlungen angewiesen. Bei der Leiharbeit liegen mittlerweile die Einstiegslöhne bei nur rund 50 Prozent des mittleren Lohnniveaus in Deutschland. Die durchschnittlichen Löhne bei Leiharbeitern sind von 1999 bis 2006 um sieben Prozent gesunken.
Seit Mitte letzten Jahres ist die Zahl der Leiharbeitnehmer um rund ein Drittel zurückgegangen. Die Wirtschaftskrise dürfte jedoch die steile Wachstumskurve der Zeitarbeitsbranche nur zeitweilig unterbrechen. Dagegen verschärft sich für die Leiharbeitskräfte ihre z. T. prekäre Situation, denn der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kommt trotz Tarifverträgen in der Praxis kaum zum Tragen. Das zeigen aktuelle Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.
Armutslohn
Laut Gesetz haben Leiharbeitskräfte in Deutschland ein Recht auf gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammkräfte im Entleihbetrieb. Abweichungen sind jedoch erlaubt, wenn sie auf Basis eines Tarifvertrages erfolgen. "Dies hat bislang vor allem zum Abschluss tariflicher Niedriglöhne geführt", kritisiert der IAQ-Arbeitsmarktexperte Achim Vanselow. Die Einstiegslöhne in der Zeitarbeit liegen nur bei rund 50 Prozent des mittleren Lohns und damit auf einem Niveau, das nach internationalen Standards als "Armutslohn" bezeichnet wird. Die durchschnittlichen Monatsentgelte von Leiharbeitskräften in NRW sind zwischen 1999 und 2006 um 7 Prozent gesunken, die Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten betragen bis zu 45 Prozent.
Bis zu 45 Prozent Lohndifferenz
"Die Kombination von niedriger Entlohnung und kurzer Beschäftigungszeit hat zur Folge, dass, wenn überhaupt, dann nur geringe Ansprüche auf Lohnersatzleistungen aufgebaut werden können, die kaum die Existenz sichern", so Vanselow. Schon vor der Krise bezogen 91.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Wirtschaftsbereich "Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften" gleichzeitig Grundsicherung ("Hartz IV"). Das entspricht 12,6 Prozent aller Beschäftigten in der Branche und liegt deutlich über dem Vergleichswert für die Gesamtwirtschaft (2,8 Prozent). Vanselow: "Besonders bedrückend ist die Tatsache, dass 84.000 dieser Beschäftigten trotz einer Tätigkeit in Vollzeit auf Transfers angewiesen sind."
 

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