Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, hat das Urteil des Nürnberger Arbeitsgerichts zum Streik bei der Bahn scharf kritisiert. „Eine solche Entscheidung unterhöhlt das Streikrecht in Deutschland“, sagte Peters am Donnerstag in Frankfurt.
Einen möglichen volkswirtschaftlichen Schaden als Begründung für die Einschränkung des Streikrechts anzuführen, sei absurd. „Ein Streik, der keinen wirtschaftlichen Druck ausübt, ist kein Streik sondern kollektives Betteln.“
Gleichzeitig kritisierte Peters das Vorgehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL). „Die GDL lässt sich bei Ihrem Handeln nicht von der Idee der Solidarität aller Beschäftigten leiten“, vielmehr verfolge sie Partikularinteressen. „Wenn Piloten bei „Cockpit“ streiken, so seien ihnen die Interessen der Flugbegleiter egal, wenn Ärzte des „Marburger Bundes“ streiken, sind ihnen die Arbeitsbedingungen der Krankenschwestern wurscht, wenn die Lokomotivführer mit der „GDL“ streiken, kümmern sie sich nicht um die Gleisarbeiter“. Das sei nicht das Prinzip der IG Metall. „Wir erheben einen gesellschaftlichen Anspruch, der weit über die Vertretung von Einzelinteressen hinausgeht“, sagte Peters.
Ähnlich äußerte sich der DGB-Bundesvorsitzende Michael Sommer heute in Berlin: „Die Gewerkschaften werden das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jeden verteidigen, der es einschränken will. Das betrifft Richtersprüche genauso wie die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände oder Gesamtmetall, die für gesetzliche Regulierung plädieren. Ich warne deshalb den Gesetzgeber ausdrücklich vor Eingriffen in dieses elementare demokratische Grundrecht. Das Motto kann nur heißen: ´Hände weg vom Streikrecht.´
In diesem Zusammenhang ist es geradezu gefährlich, wenn Arbeitsgerichte einstweilige Verfügungen gegen Streiks auch mit dem drohenden ökonomischen Schaden eines möglichen Arbeitskampfes begründen. Denn genau das ist ja der Sinn von Streiks: Sie sollen ökonomischen Druck auf die Arbeitgeber ausüben, damit sie die berechtigten Forderungen der Gewerkschaften tarifvertraglich anerkennen. Das kann auch durch eine Gemeinwohl-Argumentation nicht ausgehebelt werden.“



