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10.10.2007
Flucht aus der Verantwortung

Die Arbeitgeber des bayrischen Kfz-Gewerbes haben beschlossen, künftig keine Tarifverträge mehr abzuschließen. Gleichzeitig sind die Arbeitgeber nun dabei, Schritt für Schritt sämtliche Tarifverträge des Kfz-Gewerbes aufzukündigen. Das hat fatale Folgen für alle Beschäftigten, die nicht Mitglied der IG Metall sind.

Aktuell haben die Arbeitgeber den Manteltarifvertrag für Auszubildende, die Tarifverträge für die Vermögenswirksamen Leistungen ,den Tarifvertrag Teil eines 13. Monatseinkommens (Weihnachtsgeld)und den Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen gekündigt.

 

Die Kündigung des Manteltarifvertrages für die gewerblichen und die angestellten Arbeitnehmer des Kfz – Gewerbes wird nach Einschätzung der IG Metall spätestens zum Ende diesen Jahres erfolgen. Im Manteltarifvertrag ist u. a. die Arbeitszeit, der Urlaub, die Zuschläge und das Urlaubsgeld geregelt.

 

Die Arbeitgeber des bayerischen Kfz-Gewerbes wollen sich Schritt für Schritt sämtlicher tariflicher Regelungen entledigen – im aktuellen Fall wollen sie sich mit der Tarifvertragskündigung die Möglichkeit eröffnen, den Beschäftigten künftig kein Weihnachtsgeld und keine vermögenswirksamen Leistungen mehr zu bezahlen.

 

Was bedeutet das für Beschäftigte die Mitglied der IG Metall sind?

Nach § 4 des Tarifvertragsgesetzes wirken die Rechtsnormen eines Tarifvertrages auch über den Kündigungstermin hinaus nach. Allerdings nur für die, die vor der Wirksamwerdung der Kündigung des Tarifvertrages, also vor dem 31.12.2007, bereits Mitglied der IG Metall waren.

 

Wichtig ist, die Beschäftigten dürfen auf keinen Fall einzelvertraglich einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen zustimmen. Sobald nur an einer einzigen Stelle der Änderung des Arbeitsvertrages zustimmen würde, (z.B. „nur“ der Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde), dann ist der Anspruch auf den Tarifvertrag insgesamt verloren!

 

Was bedeutet das für Beschäftigte die nicht Mitglied der IG Metall sind?

Für die Kollegen im Betrieb, die nicht bis spätestens 31.12.2007 Mitglied der IG Metall geworden sind, kann die Kündigung des Manteltarifvertrages fatale Folgen haben. Aus dem Arbeitsvertrag heraus werden sich die Ansprüche auf den Tarifvertrag wahrscheinlich nicht herleiten lassen. Außerdem kann der Arbeitgeber diesen nicht in der IG Metall organisierten Arbeitnehmern über eine Änderungskündigung sämtliche Arbeitsbedingungen bis hin zur gesetzlich geltenden Regelung verschlechtern.

 

Nichtmitglieder und nach der Tarifkündigung neu Eingestellte haben dann grundsätzlich keinen Anspruch auf die Weitergeltung der tariflichen Bedingungen. Für diese Beschäftigten gelten dann lediglich die gesetzlichen Regelungen der Arbeitsbedingungen. Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland regeln vieles nicht.

 

Der Arbeitgeber könnte dann bald

  • das zusätzliche Urlaubsgeld auf „0“ reduzieren – denn das ist gesetzlich nicht geregelt.
  • das Weihnachtsgeld auf „0“ reduzieren – denn das ist gesetzlich nicht geregelt.
  • Mehrarbeitszuschläge völlig abschaffen – denn die sind gesetzlich nicht geregelt.
  • den Urlaubsanspruch von 6 Wochen auf 4 Wochen absenken (gesetzliche Regelung).
  • die Einkommen senken (es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn).
  • die Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich auf bis zu 48 Stunden anheben (Gesetz).
  • den Samstag zum Regelarbeitstag machen.
  • usw.
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Tarifrunde 2012

Kampagnen der IG Metall:

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