(Pressedienst, 18 / 2009) Die IG Metall Bayern begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum Betriebsübergang von Siemens zu BenQ Mobile. Es stärkt die Rechte der Beschäftigten und stellt eindeutig klar, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen sorgfältig und umfassend informieren müssen.
Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern, forderte die Unternehmen auf, ihre Sorgfalt bei der Information über bevorstehende Betriebsübergänge deutlich zu verbessern: „Mit diesem Urteil ist die Zeit vorbei, in der Firmen zweifelhafte Portfolioveränderungen den unmittelbar Betroffenen mit wohlklingenden, aber letztlich wenig zuverlässigen Behauptungen verkaufen konnten.“
Mit ihrem Urteil in mehreren Parallelverfahren haben die Bundesrichter festgestellt, dass Siemens seine Mitarbeiter 2005 nicht ausreichend über den Betriebsübergang zu BenQ Mobile informiert hatte. Damit unterstreichen die Richter die Pflicht des Arbeitgebers, Beschäftigte umfassend zu informieren. Nur dann können die Beschäftigten gegebenenfalls von ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen. Neugebauer: „Gerade jetzt in der Krise hat dieses Urteil besondere Bedeutung, steht doch zu befürchten, dass es zu weiteren Betriebsübergängen gegen den Willen der Beschäftigten kommt.“
Scharf kritisiert die IG Metall Bayern, dass Siemens offenbar zwischenzeitlich allen Klägern vorsorglich gekündigt hat. Neugebauer: „Das Bundesarbeitsgericht hat Siemens in die Verantwortung genommen, ihr muss sich der Konzern jetzt stellen.“
In den Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um die gerichtliche Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis bei Siemens fortbesteht, weil die Mitarbeiter 2005 unrichtig und fehlerhaft über den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses informiert wurden. So ist ihnen verschwiegen worden, dass die BenQ Deutschland eine GmbH faktisch ohne Eigenkapital und schon von daher gar nicht in der Lage war, die Versprechungen zu Standort- und Beschäftigungssicherung zu halten.
Nach § 613a, Abs. 6 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf ein anderes Unternehmen innerhalb eines Monats widersprechen. Etwa 80 ehemalige BenQ-Beschäftigte, viele von ihnen mit Rechtsschutz durch die IG Metall, haben dem Betriebsübergang erst aufgrund der Insolvenz von BenQ und damit fast ein Jahr nach dem Betriebsübergang widersprochen und ihre Rechte aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber der Siemens AG eingeklagt. Sie argumentieren, die Widerspruchsfrist habe nicht zu laufen begonnen, weil sie nicht ausreichend informiert worden seien. Weder seien die rechtlichen, wirtschaftlichen noch die sozialen Folgen des Betriebsüberganges, noch die von BenQ in Aussicht genommen Maßnahmen kommuniziert worden. Die Information sei daher fehlerhaft und unvollständig gewesen. So gab es vernichtende interne Einschätzungen der Siemens AG über die Zukunftsaussichten und Wettbewerbsfähigkeit von BenQ, die den Beschäftigten nicht mitgeteilt wurden - sonst hätten wohl mehr Beschäftigte von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht.
Um sein Prozessrisiko zu minimieren, hatte Siemens von den BenQ-Beschäftigten verlangt, dass sie vor dem Wechsel in die durch die Siemens AG mitfinanzierte Transfergesellschaft ihren Widerspruch aufgaben und auf sämtliche damit zusammenhängende Forderungen an Siemens verzichteten. Zahlreiche Beschäftigte sahen sich dadurch gezwungen, die beabsichtigten Klagen fallen zu lass
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