Die Verhandlungskommission der IG Metall Bayern hat am vergangenen Freitag eine erste Bewertung der Tarifabschlüsse aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg vorgenommen. Sowohl die Regelungen zur Kurzarbeit als Arbeitsplatzsicherung in der Krise, als auch die Entgelterhöhungen des Pilotabschlusses wurden positiv bewertet. Die Verhandlungskommission empfiehlt die Übernahme dieser Ergebnisse.
Erste Verhandlung am Dienstag
Die erste Verhandlung mit dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (VBM) dazu findet am 23. Februar in Schwaig bei München statt. Es geht um die Übertragung der Beschäftigungssicherungsmodelle und die Umsetzung der Entgelterhöhungen; für letztere sieht die IG Metall Anpassungsbedarf bei den Tabellenwerten für die Auszubildenden, wo die IG Metall Bayern traditionell stets Pauschalbeträge vereinbarte. Für den Fall einer Einigung mit dem VBM wird die Tarifkommission am 25. Februar über eine Annahme des Verhandlungsergebnisses entscheiden. Der Vorstand der IG Metall schließlich wird am 8. März 2010 über die Tarifverträge aus den Bezirken abstimmen.
Entgelt: 2010 320 Euro, 2011 2,7 Prozent
Folgende Regelungen zum Entgelt wurden in NRW erzielt und vom Bezirk Baden-Württemberg übernommen: Die Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von 320 Euro (für den Zeitraum Mai 2010 bis März 2011). Der Betrag wird in zwei Schritten ausgezahlt: Die ersten 160 Euro sind im Mai fällig, die zweiten 160 Euro im Dezember. Die Auszubildenden erhalten zweimal 60 Euro. Anschließend werden die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 2,7 Prozent erhöht (für den Zeitraum April 2011 bis März 2012). Diese Erhöhung kann entweder um zwei Monate vorgezogen oder verschoben werden. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 23 Monaten und gilt bis zum 31. März 2012.
Jobsicherung bis 2012
In Betrieben, die seit mindestens zwölf Monaten kurzarbeiten, kann ein neues Modell der Kurzarbeit angewandt werden. Dabei verzichtet der Arbeitgeber für sechs Monate auf betriebsbedingte Kündigungen. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird auf das Monatsentgelt aufgeschlagen. Dadurch steigt das Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig mindern sich die Kosten der Kurzarbeit für den Arbeitgeber.
Im Anschluss an diese neue tarifliche Kurzarbeit muss ein weiteres Modell der Beschäftigungssicherung von mindestens sechs Monaten folgen. Dabei kann die Wochenarbeitszeit auf bis zu 28 Stunden und mit Zustimmung der IG Metall sogar auf 26 Stunden abgesenkt werden. Um die Einkommenseinbußen in Grenzen zu halten, gibt es einen Teilentgeltausgleich.


