Wenngleich die so genannte Heuschrecken-Debatte in der Öffentlichkeit nachgelassen hat, bleibt die Bedrohung der Übernahme durch Private Equity-Fonds durchaus real.
Potenzielle Opfer finden sich vor allem im Mittelstand - aber auch große Konzerne sind nicht geschützt. Unter dem Titel "Finanzinvestoren jagen Dax-Konzerne", meldete die Financial Times Deutschland am 19. September einen Übernahmeversuch des Automobilzulieferers Continental und ähnliche Gerüchte für den Reiseriesen TUI. Auch Siemens bildet trotz seiner Größe und eines gewissen Schutzes auf Grund seiner hohen Börsenkapitalisierung grundsätzlich keine Ausnahme. Entsprechende, wenn auch kurzlebige, Gerüchte beunruhigten vor einigen Monaten nicht nur die Beschäftigten.
Was für ein Konzept aber steckt hinter dem Bild der "Heuschrecken", und wie ernst ist die Gefahr wirklich? In der aktuellen Ausgabe des "Spiegel" (Nr. 38, 18.09.2006, Seite 100) erläutert der Darmstädter Rechtswissenschaftler Uwe H. Schneider (zur Homepage) im Interview die Methoden der Finanzinvestoren sowie gesamtwirtschaftliche Folgen und kritisiert die Untätigkeit des Gesetzgebers.
Positiver Einfluss die Ausnahme
Private Equity-Gesellschaften können nach seiner Einschätzung einen positiven Einfluss ausüben, wenn sie in Unternehmen investieren und neue Ideen einbringen, aber: "Genau das ist bei vielen dieser neuen Investoren nicht der Fall." Statt dessen wird in einem dreistufigen "Geschäftsmodell" systematisch der Eigenwert des übernommenen Unternehmens abgeräumt. Dabei gründet der Käufer im ersten Schritt eine neue Gesellschaft, die mit Krediten ein anderes Unternehmen kauft und mit ihm fusioniert. Die Kreditverpflichtung liegt damit beim aufgekauften Unternehmen, das folglich inm Grunde seinen Kaufpreis selbst bezahlt.
Im zweiten Schritt wandelt man das Unternehmen in eine GmbH um (falls es nicht ohnehin eine ist), senkt das Stammkapital und zahlt das dadurch freigesetzte Geld "bis zur Grenze des rechtlich Zulässigen" (Schneider) an die neuen Gesellschafter aus. Dabei stoßen die "Eigenkapitalräuber" alles ab, was nicht niet- und nagelfest ist - Tochtergesellschaften, Betriebsstätten, Immobilien und so weiter; gleichzeitig drückt man mit allen Mitteln die Kosten, kürzt Investitionen und nimmt gegebenenfalls neue Verbindlichkeiten auf.
Im dritten und letzten Schritt schließlich wird das bereits deutlich geschwächte Unternehmen an einen weiteren Investor weiterverkauft, der seinerseits das Letzte aus ihm herauspresst - beispielsweise durch einen geschickt eingeleiteten Börsengang, der das unvermeidlich folgende Problem an neue Aktionäre weitergibt.
Keine Einzelfälle
Schneider räumt ein, dass dieses worst case-Modell nicht für alle Finanzinvestoren zutrifft, ist aber überzeugt, dass sich die negativen Beispiele häufen: "Man kann sie nicht mehr als Einzelfälle abtun. Inzwischen sind mindestens 5.000 deutsche Unternehmen mit bis zu 800.000 Arbeitnehmern im Besitz dieser so genannten neuen Investoren. Und von diesen haben gar zu viele kein langfristiges Interesse an Forschung und Innovation, an Zukunftsprodukten und neuen Arbeitsplätzen."
Die gefällige These, Private Equity-Investoren förderten den notwendigen Strukturwandel und brächen verkrustete Strukturen auf, hält Schneider überwiegend für ungerechtfertigt. zwar spräche man gern von Restrukturierung, Umbau und Rekapitalisierung, die wirkliche Folge aber sei eine Schwächung und der Verlust von Zukunftschancen: "Die Fonds versprechen ihren Anlegern Erträge von 25, 30 oder gar 40 Prozent. Die lassen sich nicht aus dem traditionellen Geschäft erwirtschaften. Außerdem werden diese Gewinne nicht wieder investiert, sondern an die Gesellschafter, meist angelsächsische Pensionsfonds und vermögende Anleger, ausgeschüttet."
Intensive Auseinandersetzung erforderlich
Schneider will mit seinen Ausführungen nicht schwarzmalen, sondern auf einen Missstand hinweisen. Nach seiner Wahrnehmung ist das Problem in der Öffentlichkeit nicht ausreichend präsent, dabei müssten sich Medien, Politik und Wissenschaft intensiv damit und mit den Folgen für die deutsche Wirtschaft beschäftigen. Rechtswidriges Verhalten kann er in dem geschilderten Konzept an sich nicht erkennen, aber ""was im Einzelfall rechtmäßig ist, kann in der Masse systemwidrig sein. Es handelt sich um ein typisches Marktversagen und eine missbräuchliche Verwendung individueller Rechte."
Das vollständige Interview finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Spiegel (Nr. 38) auf Seite 100.



