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09.02.2010
"Hartz IV ist auf ganzer Linie gescheitert"

Die IG Metall hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen beim Arbeitslosengeld II und Regelsätzen für Kinder begrüßt. "Die Kritik der Gewerkschaften ist bestätigt worden. Die Regelsätze müssen überarbeitet und transparenter gestaltet werden", sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.

Hans-Jürgen Urban

Die geltenden Hartz-IV-Regelungen verstoßen gegen das Grundgesetz, das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute bekanntgegebenen Urteil entschieden. Das Gericht in Karlsruhe gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen.

Forderung nach höheren Regelsätzen

Für die IG Metall bleibe es bei der Forderung nach höheren Regelsätzen. Gemeinsam mit anderen fordere die Gewerkschaft eine Anhebung auf 440 Euro. Die Höhe von Sozialleistungen habe eine unmittelbare Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. "Niedrige Hartz IV-Leistungen drücken auf die Löhne, damit muss Schluss sein. Die dramatische Ausdehnung des Niedriglohnsektors muss gestoppt werden", betonte Urban.

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil sollte als Anstoß für einen arbeitsmarktpolitischen Neustart genutzt werden. Dafür reiche es allerdings nicht, nur Regelsätze und Kinderregelsätze zu erhöhen. Notwendig sei ein sozialstaatliches Leistungsrecht statt Hartz IV. Urban sprach sich zudem für die Reform der Zumutbarkeitsregelungen mit dem Ziel aus, Lohndumping zu verhindern. "Auch Langzeitarbeitslose müssen ein Recht auf tariflich gesicherte oder ortsübliche Löhne haben. Niemand darf gezwungen werden, zu Armutslöhnen zu arbeiten. Das ist auch eine Frage der Würde", sagte der Gewerkschafter.

Das für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuständige Vorstandsmitglied forderte Maßnahmen, die ein Abrutschen in Hartz IV verhindern. Sinnvoll sei beispielsweise ein einjähriges Übergangsgeld, das nach dem Ablauf des Arbeitslosengeld I gezahlt werde.

"Wir brauchen eine Alternative, denn Hartz IV ist auf ganzer Linie gescheitert", sagte Urban.

Guter Tag für die Kinder und Familien

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte dazu am Dienstag in Karlsruhe: "Dies ist ein guter Tag für die Kinder und Familien in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Hartz IV nicht armutsfest ist und die Regelsätze an die Lebenswirklichkeit angepasst werden müssen. Wir fordern die Politik auf, jetzt rasch und in einem transparenten Verfahren zu einer Anhebung der Regelsätze zu kommen. Dazu schlägt der DGB eine unabhängige Kommission vor, über deren Empfehlungen der Gesetzgeber entscheiden sollte - und nicht wie bisher Ministerialbürokraten hinter verschlossenen Türen."

Der DGB fordert die Bundesregierung zu einem Sofortprogramm zur Vermeidung von Hartz IV, Working Poor und Armut auf. Dazu gehören die bessere Absicherung bei Arbeitslosigkeit, der Ausbau von Kinderzuschlag und Wohngeld, die Entschärfung der Zumutbarkeitsregelung, die Anhebung der Regelsätze und die Einführung flächendeckender, Existenz sichernder Mindestlöhne.

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