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21.05.2007
Mitbestimmte Aufsichtsräte: Vorsprung durch Vielfalt

Deutschlands Aufsichtsräte wandeln sich vom rückblickenden Kontroll- zum vorausschauenden Beratungsgremium. Die Mitbestimmung ist dabei von Vorteil, weil Arbeitnehmervertreter spezifisches Wissen in die Aufsichtsräte einbringen.

Grafik ©Hans-Böckler-Stiftung

Zu diesem Ergebnis kommt ein Forscherteam des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.

 

Neue Gesetze sowie der Corporate-Governance-Kodex haben seit Ende der 90er-Jahre den Aufsichtsräten zusätzliche Aufgaben gebracht. Sie beteiligen sich an der strategischen Unternehmensplanung, gestalten Reorganisationsprozesse aktiv mit. Die Wissenschaftler gingen in ihrer Untersuchung der Frage nach, ob die Gremien ihren erweiterten Kompetenzen gerecht werden. Dazu haben sie mehr als 1.000 Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter aus den Aufsichtsräten der Unternehmen befragt, die dem 76er Mitbestimmungsgesetz unterliegen.

 

Die Wissenschaftler attestieren deutliche Verbesserungen bei der Fähigkeit, die richtigen Entscheidungen für das langfristige Unternehmenswohl zu treffen.

 

Die Qualität der Entscheidungen habe nach Einschätzung vieler befragter Arbeitnehmervertreter in den vergangenen Jahren zugenommen - in großen Aufsichtsräten mit 20 Mitgliedern deutlicher als in kleinen mit 12. Diese Tendenz gilt auch für das Gesamtprofil der Aufsichtsratsarbeit: So charakterisieren knapp 66 Prozent der befragten Mitglieder in einem 20er-Gremium ihren Aufsichtsrat als "eher vorausschauend-beratungsorientiert", 34,5 Prozent nennen die Arbeit "eher rückblickend-kontrollorientiert". Arbeitnehmervertreter in 12er-Aufsichtsräten urteilen zurückhaltender: Nur 54 Prozent attestieren hier eine vorausschauende Strategie. Insgesamt sehen 91 Prozent in den bestehenden Aufsichtsratsgrößen eine Stärke des deutschen Systems.

 

Das deutsche System der Aufsichtsräte ist im Zuge der Vereinheitlichung der Gesetzgebung in Europa vielfach diskutiert worden. Bei ausländischen Investoren stößt die Zusammensetzung der Aufsichtsräte vielfach auf Skepsis.

 

Die Forscher des Berliner Wissenschaftszentrums sehen gerade in dieser heterogene Zusammensetzung des deutschen Aufsichtsrates einen besonderen Vorteil. Jede der Gruppen im Gremium verfüge über ein spezifisches Wissensprofil, das nicht ohne weiteres ersetzt werden kann. Vertreter der Anteilseigner hätten etwa Markt- und Kunden- sowie betriebswirtschaftliches Wissen. Die betrieblichen Arbeitnehmervertreter verfügten über internes Organisationswissen. Die Gewerkschaftsvertreter brächten politisches und rechtliches Wissen ein. Keine der Gruppen könne alle Wissensarten allein abdecken, so die Analyse.

 

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