Einem Medienbericht zu Folge, wird Siemens von US-amerikanischen Aktionären gedrängt, rasch gegen die ehemaligen Konzernchefs Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld sowie vier weitere ehemalige Vorstände Schadensersatzklagen wegen der Schmiergeldaffäre einzureichen.
„größtmöglichen Schadenersatz“
Drei Pensionsfonds aus den USA drängten den Konzern mit Hilfe der Anwaltskanzlei Tilp, rasch Schadenersatzklagen gegen die Manager einzureichen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. In dem Schreiben werde eine Frist bis zum 8. November gesetzt. Falls Siemens bis dahin nicht gegen die früheren Vorstandsmitglieder vorgehe, wollen die Aktionäre dies gerichtlich erzwingen. Sie wollen einen "größtmöglichen Schadenersatz" durchsetzen. Der Tübinger Anwalt Andreas Tilp sagte der "Süddeutschen Zeitung", die Schadenersatzzahlungen sollten ausschließlich Siemens und damit nur mittelbar den Aktionären zugute kommen.
Siemens selbst hatte im September mitgeteilt, man gebe den ehemaligen Vorständen "bis Mitte November 2009 Gelegenheit, ihre Vergleichsbereitschaft zu erklären" und werde anschließend Klagen erheben.
„unehrlich und absurd“
Siemens verlangt nach Angaben der SZ sechs Millionen Euro von Pierer, jeweils vier Millionen Euro von weiteren Ex-Managern und zwei Millionen Euro von Kleinfeld. Siemens wirft ihnen vor, die Geschäfte im Unternehmen nicht genau genug kontrolliert und so die später enthüllten Schmiergeldsysteme ermöglicht zu haben.
Heinrich von Pierer sieht das offenbar völlig anders: "Der Konzern steht weiterhin gut da, ich wüsste nicht, wo ihm durch mich ein Schaden entstanden ist", hatte er seiner Heimatzeitung, den „Erlanger Nachrichten“, vor wenigen Tagen gesagt.
"Es ist unehrlich und absurd, allen Ernstes zu behaupten, man habe nichts falsch gemacht, und es habe keinen Schaden gegeben“, erwidert der für Rechtsfragen zuständige Siemens-Vorstand Peter Solmssen im „Tagesspiegel“.
„Beweisführung nicht schwierig“
Sollten sich die sieben Ex-Vorstandsmitglieder nicht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen, werde die Beweisführung in dem dann folgenden Zivilprozess "nicht schwierig" sein. "Wenn wir gezwungen werden zu klagen, liegt die Sache in der Hand der Gerichte - und dann geht es um das ganze Vermögen der Beklagten", so Solmssen
Die Forderungen an Pierer und weitere Ex-Vorstände seien keineswegs unfair. "Hunderte kleiner Leute wurden von uns zur Verantwortung gezogen, viele haben das Unternehmen verlassen müssen. Die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen – das kann niemand verantworten," so Solmssen.
Aber selbst wenn die Ex-Vorstände einschwenkten und sich zu einer außergerichtlichen Einigung bereit zeigten, seien noch nicht alle Hürden genommen, sagte Solmssen. "Sowohl im Aufsichtsrat als auch in der Hauptversammlung wird die Zustimmung zu den außergerichtlichen Einigungen keine Selbstverständlichkeit sein. Wir werden das den Arbeitnehmervertretern und Aktionären intensiv darlegen müssen", so Solmssen. Auf der Hauptversammlung am 26. Januar reichen zehn Prozent des Grundkapitals, um ein Veto gegen die außergerichtlichen Einigungen einzulegen.



