(Pressedienst 23 / 2008) Bei der Eröffnung der 58. ordentlichen Bezirkskonferenz der IG Metall Bayern, sagte Bezirksleiter Werner Neugebauer dem anwesenden Vorsitzenden des DGB Bayern, Fritz Schösser, die tatkräftige Unterstützung der IG Metall für das „Volksbegehren Mindestlohn“ zu.
Unter heftigem Applaus der 550 Delegierten und Gäste der versprach Neugebauer, die IG Metall werde bis Ende Juli zusätzlich 100.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag sammeln: „Wir haben als IG Metall 24.000 Funktionäre in Bayern. Wenn jeder fünf Unterschriften in der Familie, im Sportverein oder am Stammtisch sammelt, kriegen wir das hin.“
In Bayern sind Mindestlöhne möglich, da in der Bayerischen Verfassung, Artikel 169 Abs.1 bereits seit 1946 steht: „Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen."
Neugebauer: „Die Väter der bayerischen Verfassung waren viel schlauer als die aktuelle Regierungsmehrheit in Bayern. Obwohl wir als IG Metall in den allermeisten Branchen keine Probleme mit einem Mindestlohn haben, haben wir es satt, dass sich immer mehr Menschen mit Hungerlöhnen verdingen müssen, um überhaupt noch zu überleben. Es ist unglaublich, dass man sich in einem der reichsten Länder dieser Welt, mit einer solchen Problematik überhaupt auseinandersetzen muss. Deshalb wollen wir dieses Volksbegehren nicht nur beantragen, sondern auch gewinnen.“
Fritz Schösser: „Unser Flagschiff ist und bleibt die Tarifautonomie. Damit sich aber der Niedriglohnbereich nicht immer weiter in den Arbeitsmarkt frisst, Tarifverträge unter Druck geraten und auch andere Branchen in den Sog der Niedriglohnspirale mit hineingezogen werden, braucht es eine Haltelinie nach unten. Deshalb wollen wir Mindestlöhne in Bayern. Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat sollen darüber in demokratischer Selbstbestimmung in einem Volksbegehren entscheiden können. Deshalb Bayern voran. Mindestlohn jetzt!“
25.000 Stimmberechtigte müssen in Bayern den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens unterschreiben, ehe das Innenministerium über dessen Zulassung entscheidet. Diese erste Hürde hat das Volksbegehren „Bayern voran! Mindestlohn jetzt“ spielend schon am ersten Tag übersprungen: 28.000 Bürgerinnen und Bürger haben bereits am 1. Mai unterschrieben.
Ziel ist es allerdings, viel mehr Unterschriften als die benötigten 25.000 zu sammeln, um zu zeigen, dass die breite Bevölkerung die Forderung nach einem Mindestlohn unterstützt.
Der DGB Bayern und die in ihm zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften wollen mit dem Volksbegehren erreichen, dass ein „Bayerisches Gesetz über die Festsetzung des Mindestlohnes“ vom Landtag verabschiedet wird. Damit können dann Mindestlöhne für Bayern festgesetzt werden. Bisher schlummert der Artikel 169 ungenutzt in der Bayerischen Verfassung. Mit dem Gesetzentwurf der Gewerkschaften zum Mindestlohn wird die Verfassung „wach geküsst“ und lebendig.



