Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld – einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen.
Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Am wenigsten Geld für die Reisekasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. So haben die Arbeiter in der bayerischen Landwirtschaft nur 22 bis 25 Tage Urlaub und erhalten in der mittleren Lohngruppe 184 Euro Urlaubsgeld.
Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie. Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst gibt es seit diesem Jahr kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld mehr. Es wurde mit dem Weihnachtsgeld zur Jahressonderzahlung zusammengefasst, die je nach Entgeltgruppe zwischen 60 und 90 Prozent eines Monatsentgeltes beträgt.
Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.
Verglichen mit 2006 ist das tarifliche Urlaubsgeld in rund der Hälfte der untersuchten Branchen leicht angestiegen, in den übrigen Branchen blieb es weitgehend stabil.



