aktueller Pfad: Home » Nachrichten » Ansicht
09.11.2007
Qualität und Verbindlichkeit von „Pforzheimer“ Vereinbarungen verbessern

Zur Beschäftigungssicherung oder um notwendige Investitionen zu ermöglichen, ist die IG Metall – unter bestimmten Voraussetzungen - bereit, abweichende tarifliche Regelungen zu treffen. Die entsprechende Vereinbarung mit den Arbeitgebern heißt nach dem Verhandlungsort „Pforzheimer Abkommen“. Der Gewerkschaftstag hat beschlossen die Grundsätze und Regelungen weiterzuentwickeln.

Gemeinsam mit dem Unternehmerverband hat die IG Metall im Zuge der Tarifrunde 2004 genaue Regularien entwickelt, unter welchen Umständen vom Tarifvertrag abgewichen werden kann. Dabei geht es um die Problemfelder Wettbewerb, Investitionen und Standort-/Beschäftigungssicherung. Anhand der wirtschaftlichen Kennzahlen muss das Unternehmen nachweisen, dass ein Beitrag der Beschäftigten notwendig und sinnvoll ist. Wenn vom Tarifvertrag nach unten abgewichen werden soll, muss ein Unternehmen also nachweislich in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. An dieses „nachweislich“ werden hohe Anforderungen gestellt. So muss das Unternehmen exakte und nachprüfbare Daten über die wirtschaftliche Lage des Betriebs vorlegen. In der Regel beauftragt die IG Metall dann Gutachter, dieses Material zu prüfen und zu bewerten.

Die IG Metall will nun ihre Grundsätze und Regelungen zur Anwendung des „Pforzheimer Abkommens“ weiterentwickeln. Ziel soll es sein, die Qualität der abweichenden Regelungen und die Verbindlichkeit der Gegenleistungen zu verbessern. Das geht aus einer am Freitag auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall in Leipzig verabschiedeten Entschließung (E3) hervor. Insbesondere in Fällen mit standortübergreifender Bedeutung sei die Abstimmung und Koordinierung weiter auszubauen. Insgesamt habe sich das „Pforzheimer Abkommen“ bewährt. Es biete einen beherrschbaren Rahmen für abweichende Regelungen und trage damit dazu bei, den Wildwuchs einzudämmen. Die IG Metall werde deshalb in den nächsten Jahren weiter darauf achten, Abweichungen entsprechend der beschlossenen Grundsätze zu befristen und zu begrenzen.

Die Delegierten sprachen sich für den uneingeschränkten Vorrang des Flächentarifvertrages aus. Er bleibe auch in Zukunft das entscheidende verteilungs-, ordnungs- und gestaltungspolitische Instrument. Er sei sozial und ökonomisch hoch effizient und allen anderen Systemen der Lohnfindung überlegen, heißt es in der tarifpolitischen Entschließung des Gewerkschaftstages. Angesichts der Angriffe von Arbeitgebern auf den Flächentarifvertrag und rückläufiger Tarifbindung komme es mehr denn je darauf an, die gewerkschaftliche Handlungsfähigkeit in den Betrieben zu unterstützen und zu stärken.

Tarifbindung hat abgenommen

Nach Angaben der IG Metall hat die flächenbezogene Tarifbindung in der Metall- und Elektroindustrie in den letzten zehn Jahren im Westen von 74 auf 62 Prozent der Beschäftigten und im Osten von 50 auf 25 Prozent abgenommen. Gleichzeitig kann eine steigende Zahl unternehmensbezogener Tarifverträge, für neun Prozent der Beschäftigten im Westen und für 16 Prozent im Osten verbucht werden. Die IG Metall halte daran fest, die „35“ als tarifliche Regelarbeitszeit und Referenzgröße in allen Organisationsbereichen zu vereinbaren. Für besonders definierte Beschäftigtengruppen, wie etwa Ältere oder Beschäftigte mit besonderen Belastungen würden kürzere Arbeitszeiten angestrebt, heißt es in der Entschließung. Daneben müsse es aber auch darum gehen, ausufernde Arbeitszeiten durch verstärkte betriebspolitische Aktivitäten und tarifpolitische Regulierungen zu begrenzen, um der „Arbeit  wieder ein gesundes Maß zu geben.“

In einem Initiativantrag weist die IG Metall Versuche zurück, das Streikrecht aus tagespolitischen Erwägungen und unter Verweis auf vermeintliche Belange der Volkswirtschaft und Kundeninteressen einzuschränken. Das sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Streiks dienten dazu, wirtschaftlichen Druck auf den tarifpolitischen Gegner auszuüben. Das sei die Funktion, die Arbeitskampfmaßnahmen auch durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zugestanden werde. Tarifforderungen ohne das Recht zum Streik wären kollektives Betteln. Die IG Metall wende sich daher entschieden gegen alle Versuche, mögliche volkswirtschaftliche Fernwirkungen und allgemein behauptete Interessen Dritter gegen das Streikrecht in Stellung zu bringen.

Druckansicht weiterempfehlen
Share/Bookmark/Subscribe


Tarifrunde 2012

Kampagnen der IG Metall:

Sie benötigen eine aktuelle Version des Flash-Players, damit dieses Video angezeigt werden kann.
Flash-Player aktualisieren.

Sie benötigen eine aktuelle Version des Flash-Players, damit dieses Video angezeigt werden kann.
Flash-Player aktualisieren.