Das Frauenteam der IG Metall Schweinfurt hat die Adventszeit und damit auch die Zeit der Weihnachtseinkäufe für eine Mitmach-Aktion zum Thema Weihnachtsgeld genutzt. Weder der Weihnachtsmann, noch das Christkind oder der Nikolaus bringen das Weihnachtsgeld. Weihnachtsgeld gibt es nur aufgrund von Tarifverträgen, die die Gewerkschaften abgeschlossen haben.
Selbstverständlich nur mit Tarifvertrag
Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Annahme, ist Weihnachtsgeld weder selbstverständlich noch gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf. Das Weihnachtsgeld fällt nicht vom Himmel, sondern wurde von Gewerkschaftsmitgliedern erstritten.
In der Metall- und Elektroindustrie in Bayern ist das Weihnachtsgeld in § 2 des Tarifvertrages über die Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens geregelt. Danach erhalten Beschäftigte gestaffelt nach 6 bis 36 Monaten Betriebszugehörigkeit bis zu 55 Prozent eines Monatsverdienstes. Für Beschäftigte gilt ein Tarifvertrag nur, wenn der Betrieb tarifgebunden ist, d. h. Mitglied im zuständigen Arbeitgeber-Verband ist oder einen Haus-Tarifvertrag mit der zuständigen Gewerkschaft (Metall- und Elektroindustrie = IG Metall) abgeschlossen hat. Außerdem müssen die Beschäftigten selber Mitglied in der zuständigen Gewerkschaft, z. B. der IG Metall sein. Ansonsten kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt oder nicht. Weihnachtsgeld kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein, wenn sich ein Arbeitgeber darauf einlässt.
Weihnachtsgeld weckt Begehrlichkeiten
Die Frauen der IG Metall Schweinfurt verwehren sich deutlich gegen das Ansinnen mancher Arbeitgeber und deren Verbände, dass Beschäftigte - so mal eben -auf das Weihnachtsgeld verzichten sollten, um notleidenden Betrieben unter die Arme zu greifen. Es gibt keinen Grund hierfür, denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Krise nicht eingebrockt. Deshalb brauchen sie auch die Suppe nicht auszulöffeln. Die Beschäftigten haben mit Kurzarbeit und anderen Maßnahmen schon genügend an der Krise zu tragen.
Im Gegenteil. Gerade jetzt, zu einem Zeitpunkt, in dem die Auslandsnachfrage eingebrochen ist, wird die Binnennachfrage in Deutschland auch durch das Weihnachtsgeld gestützt und aufrecht erhalten.
Die Idee, dass Beschäftigte auf das Weihnachtsgeld verzichten könnten, geht von der Vorstellung aus, dass es sich dabei um ein „Extra“, handelt. Das ist aber in der Regel falsch. Das Weihnachtsgeld ist fester Bestandteil des Einkommens, auf das Gewerkschaftsmitglieder einen Anspruch haben und wird entsprechend verplant: Ob für die Nachzahlung für Strom oder die Rechnung für das Heizöl, von der Kfz-Versicherung bis zum Jahresbeitrag für den Sportverein, von der Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung bis zu den Weihnachtsgeschenken für Freunde und Familie - alles wird vom Weihnachtsgeld bezahlt.





